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Vereinssatzung von „mediale pfade.org – Verein für Medienbildung“

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
  1. Der Verein erhält den Namen „mediale pfade.org – Verein für Medienbildung“ und soll in das Vereinsregister beim Registergericht Berlin eingetragen werden.
  2. Er hat seinen Sitz in Berlin.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Gemeinnützigkeit, Aufgaben und Zweck des Vereins
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
    „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Aufgaben und Zweck des Vereins sind:
    Die Förderung der Medienpädagogik, Bildung und Erziehung und die Förderung der
    internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur sowie des internationalen
    Völkerverständigungsgedankens.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
  • die Organisation, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen und Projekten im Bereich der Medienbildung, Medienkunst und der politischen und kulturellen Bildung, wie z.B. medienpädagogische Workshops mit Jugendlichen zu verschiedenen gesellschaftlichen Themen, Seminare für Lehrkräfte zur Mediendidaktik, oder Projekte in denen Medien der Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements und dem Erreichen sozialer Zwecke dienen;
  • die Organisation von Veranstaltungen und Fachvorträgen sowie die Veröffentlichung von Stellungnahmen und Positionen zur Förderung der Teilhabe an der digitalen und/oder mediatisierten Gesellschaft und deren Offenheit und Transparenz, wie z.B. die Publikation von Stellungnahmen zu datenschutzrechtlichen Themen im Blog des Vereins sowie auf anderen thematisch relevanten Plattformen, das Halten von Vorträgen zur Förderung von offener Bildung und ePartizipation sowie zu weiteren relevanten politischen Reformen, oder die Konzeption und Organisation von Fachtagungen und -konferenzen zu Themen wie Aufwachsen und Teilhabe in einer digitalen Gesellschaft oder Zugang zu Medien als Bedingung für soziale Partizipation.
  • die Erstellung, Publikation und die freie und kostenfreie Verbreitung und Weitergabe von Forschungsergebnissen und anderen medialen Erzeugnissen in den Bereichen Medienpädagogik, Bildung und Erziehung, Film- und Medienkunst, wie z.B. Publikationen zur Nutzung und Erstellung freier Bildungsressourcen, Studien zum Nutzungsverhalten Jugendlicher bezüglich digitaler Medien, und die Aufbereitung wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse aus dem Bereich der Medienbildung für Fachkräfte und Eltern.
  1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden, die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
  1. Vereinsmitglied kann jede volljährige natürliche Person und jede juristische Person werden. Mitglieder können aktive oder passive Mitglieder sein.
  2. Die Aufnahme in den Verein als aktives oder passives Mitglied ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen, der über die Aufnahme entscheidet. Ein Mitgliedsantrag kann vom Vorstand ohne Begründung zurückgewiesen werden. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags durch den Vorstand ist unanfechtbar.
  3. Aktive Mitglieder sind aktiv an der Entwicklung des Vereins beteiligt. Sie sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt und können sich zur Wahl in den Vorstand stellen.
  4. Passive Mitglieder dürfen an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben dort Rederecht, jedoch kein Stimmrecht und können nicht in den Vorstand gewählt werden.
  5. Passive Mitglieder können Fördermitglieder sein, wenn sie einen erhöhten Mitgliedsbeitrag bezahlen. Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen sein.
  6. Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung verdienstvolle Förderer/Förderinnen als Ehrenmitglieder in den Verein aufnehmen. Ehrenmitglieder sind passive Mitglieder, die keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt und/oder Ausschluss, bei juristischen Personen auch durch deren Erlöschen.
  2. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Er ist nur mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende eines Kalenderjahres möglich.
  3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es
  • schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise geschädigt hat oder die ihm nach Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat.
  • mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die rückständigen Beiträge nicht bezahlt hat.

Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, schriftlich oder persönlich in der Vorstandssitzung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind dabei mindestens zwei Wochen vorher dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.

  1. Bei Beendigung der Mitgliedschaft findet keine Rückerstattung der bezahlten Beiträge, Spenden oder sonstigen Zuwendungen statt. Es erlöschen alle Ansprüche am Vermögen und auf Leistung des Vereins. Ansprüche des Vereins gegen den Ausscheidenden werden von der Beendigung nicht berührt.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
  1. Die Höhe der Mitgliederbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er kann im Interesse der Offenheit des Vereins für die Allgemeinheit differenziert nach den finanziellen Möglichkeiten der Mitglieder festgelegt werden.
  2. Der Beitrag ist zum ersten Arbeitstag eines Kalenderjahres fällig. Bei Neuaufnahme ist immer der volle Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr unverzüglich mit Beginn der Mitgliedschaft zu entrichten.
§ 6 Organe des Vereins
  1. Organe des Vereins sind:
  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung
  • die Geschäftsführer/innen
  • weitere besondere Vertreter/innen, soweit vom Vorstand benannt.
  1. Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, weitere Organe zu bilden.
§ 7 Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus Vorsitzendem/r, stellvertretendem/r Vorsitzenden und bis zu sechs weiteren Mitgliedern. Auslagen können auf Beschluss des Vorstands erstattet werden. Der/Die Vorsitzende und Stellvertreter/in vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich (gemäß §26 BGB), jeder besitzt eine Alleinvertretungsbefugnis.
  2. Insbesondere hat der Vorstand folgende Aufgaben:
  • a) Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung einschließlich Erstellung der
  • Tagesordnung
  • b) Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  • c) Verwaltung des Vereinsvermögens
  • d) Anfertigung des Jahresberichts
  • e) Aufnahme neuer Mitglieder und Ausschluss von Mitgliedern
  • f) Inhaltliche Überprüfung und Ausrichtung von Vereinsaktivitäten im Sinne der Aufgaben und
    des Zwecks des Vereins
  • g) Übertragung von Aufgaben an Mitglieder im Rahmen der Vereinstätigkeit
  • h) Dienst- und Fachaufsicht über die Geschäftsführer/innen des Vereins.
  1. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, bei Stimmengleichheit die Stimme des/der Vorsitzenden.
  2. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf Dauer von zwei Jahren einzeln gewählt und müssen Vereinsmitglieder sein. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet gleichzeitig auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Wiederwahl und vorzeitige Abberufung durch die Mitgliederversammlung sind zulässig. Ein Vorstandsmitglied bleibt bis zur Wahl eines Nachfolgers auch nach Ablauf der regulären Zeit im Amt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, sind die verbleibenden Vorstandsmitglieder aber berechtigt, ein anderes Vereinsmitglied vorübergehend bis zur Wahl eines Nachfolgers in den Vorstand zu bestimmen.
  3. Der Vorstand trifft nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden von dem Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter, mit einer Mindestfrist von einer Woche einberufen. Bei berechtigten und zeitkritischen Themen kann die Mindestfrist unterschritten werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
  4. Der Vorstand kann über Satzungsänderungen entscheiden, die aus formalen Gründen von Behörden verlangt werden (vgl. §8 Abs. 1a). Er teilt diese alsbald den Mitgliedern schriftlich mit.
  5. Der Vorstand kann Geschäftsführer/innen zu besonderen Vertretern gemäß § 30 BGB ernennen. Die Bestellung ist durch Vorstandsbeschluss widerrufbar. Der Vorstand beschließt die Geschäftsordnung der Geschäftsführung.
  6. Für besondere Sachgebiete können weitere Personen vom Vorstand zeitweise als besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB bestellt werden. Die Bestellung ist durch den Vorstand widerrufbar und endet mit Ablauf des in der Beauftragung genannten Zeitraums automatisch.
  7. Der Vorstand kann Fachbeiräte einsetzen, deren Vorsitzende bestimmen und geeignet erscheinende Personen zu deren Mitgliedern berufen. Die Amtszeit als Mitglied eines Fachbeirates ist auf zwei Jahre beschränkt. Eine Verlängerung der Berufung ist möglich.
  8. Alle Beschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom/von der Protokollführer/in und vom/von der Vorsitzenden – im Fall von dessen/deren Verhinderung von seinem/r Stellvertreter/in – zu bestätigen.
  9. Die Vorstandsbeschlüsse können sowohl in- als auch außerhalb von Vorstandsversammlungen insbesondere schriftlich, telegrafisch, fernmündlich, per Telefax oder per E-Mail gefasst werden, wenn nicht zwingendes Recht eine andere Form vorschreibt und alle Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung beteiligt waren.
§ 8 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:
  • a) Änderung der Satzung
  • b) Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
  • c) Entgegennahme des Jahresberichts und Entlastung des Vorstands
  • d) Festlegung der Mitgliedsbeiträge
  • e) Auflösung des Vereins.
  1. Mindestens einmal jährlich – möglichst im ersten Quartal – ist durch den Vorstand die Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen und mit Bekanntgabe der Tagesordnung.
  2. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über Anträge zur Tagesordnung entscheidet die Mitgliederversammlung zu Beginn der Versammlung.
  3. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse dies erfordert oder ein Viertel der Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angaben von Gründen und Zweck beim Vorstand beantragt. Die Einberufung erfolgt ebenfalls schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen und mit Bekanntgabe der Tagesordnung.
  4. Die Mitgliederversammlung wird vom/von der Vorstandssitzenden/er, bei dessen/deren Verhinderung vom/von der Stellvertreter/in geleitet.
  5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Fünftel aller Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. Stimmrechtsdelegation ist möglich, jedoch jeweils nur für ein weiteres Mitglied und mit schriftlicher Vollmacht.
  6. Die Mitgliederversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Geheime Abstimmung ist auf mehrheitlichen Antrag der Mitgliederversammlung möglich. Stimmenenthaltungen gelten als ungültige Stimmen und werden wie diese bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt. Beschlüsse über Satzungsänderungen und der Beschluss über die Auflösung des Vereins bedürfen immer der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
  7. Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen. Dieses ist vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter/von der Versammlungsleiterin zu unterschreiben.
§ 9 Geschäftsführung und weitere besondere Vertreter
  1. Die Geschäftsführer/innen werden durch den Vorstand zum besonderen Vertreter gemäß §30 BGB ernannt. Die Geschäftsführer/innen betreiben die laufenden Tagesgeschäfte des Vereins im Rahmen der Vorgaben der Organe des Vereins und im Rahmen der Geschäftsordnung, stellen gemeinsam mit dem Finanzvorstand den Haushaltsplan und die Jahresrechnung auf, und erarbeiten Vorlagen für den Vorstand. Sie sind dem Vorstand berichtspflichtig. Vorstand oder Geschäftsführer/innen können im Auftrag des Vorstands neben- und hauptamtliche Mitarbeiter/innen einstellen, falls es im Haushaltsplan dafür genügend Mittel gibt.
  2. Der Vorstand ist berechtigt, den Geschäftsführer/innen oder weiteren besonderen Vertretern dahingehend Vollmacht zu erteilen, dass diese den Verein rechtsverbindlich vertreten können.
  3. Die Geschäftsführer/innen und die besonderen Vertreter unterstehen dem Vorstand.
§ 10 Rechnungsprüfung und Entlastung des Finanzvorstands und des restlichen Vorstands
  1. Rechtzeitig vor der ordentlichen Jahresmitgliederversammlung ist durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung ein/e Rechnungsprüfer/in zu bestellen, der/die nach dem Bericht des Finanzvorstands seinen/ihren Prüfbericht mündlich abgibt. Auf dem Jahresabschluss des Finanzvorstands ist der Prüfungsvermerk schriftlich anzubringen. Rechnungsprüfer/in kann auch eine vereinsfremde Person sein.
  2. Entlastungsanträge werden von einem Vereinsmitglied aus der Mitte der Versammlung gestellt.
  3. Die Entlastung des Vorstands erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Das Verfahren zur Entlastung wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 11 Auflösung des Vereins
  1. Im Falle der Auflösung des Vereins sind der/die Vorsitzende des Vorstands und sein/e Stellvertreter/in gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine andere Person bestimmt.
  2. Entsprechend gilt dies auch, wenn der Verein seine Rechtsfähigkeit verlieren sollte.
  3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für Aktivitäten zur Förderung der Medienpädagogik, Bildung und Erziehung gemäß §2 dieser Satzung zu verwenden hat. Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts durchgeführt werden.
§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde durch die Gründungsversammlung am 4. Mai 2014 in Nürnberg erstmals beschlossen, am 24. November 2014 und 20. Dezember 2017 überarbeitet, und tritt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister beim Registergericht Berlin in Kraft.

Julian Kulasza, Vorstandsvorsitzender

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medialepfade

emanzipatorische Bildungspraxis mit digitalen Medien und neuen Technologien für eine offene, gerechte und solidarische Gesellschaft

english below ⬇️⬇️⬇️ Wie begegnen wir english below ⬇️⬇️⬇️
Wie begegnen wir Online-Radikalisierung?
Mit Medienbildung – und europäischem Austausch.

Serkan Ünsal (@medialepfade , Projekt @wirsindantianti ) hat bei der Media & Learning Association über medienpädagogische Strategien gegen digitale Radikalisierung gesprochen – im Austausch mit Expert*innen aus UK, Schweden und den Niederlanden.
▶️ Die ganze Session „Decoding Extremism“ gibt’s hier:
 🔗 media-and-learning.eu/event/decoding-extremism-how-media-literacy-can-counter-online-radicalizatio
 📺 und auf YouTube: einfach nach Media & Learning + Decoding Extremism suchen!

How do we counter online radicalisation?
 Through media education – and European exchange.

Serkan Ünsal (@medialepfade , project @AntiAnti) spoke at the Media & Learning Association to share approaches from media education against digital radicalisation – alongside experts from the UK, Sweden and the Netherlands.
▶️ Full session “Decoding Extremism” available here:
 🔗 media-and-learning.eu/event/decoding-extremism-how-media-literacy-can-counter-online-radicalization
 📺 Or search Media & Learning + Decoding Extremism on YouTube!

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Launch der Projektergebnisse und Projektabschluss Launch der Projektergebnisse und Projektabschluss von „Unlearning Anti-Feminism on TikTok“!

🔜 Anmeldung für die Teilnahme vor Ort ist noch bis zum Freitag, 9. Mai um 12:00 Uhr möglich!

Hybrides Event: Eine Teilnahme ist entweder vor Ort in Berlin-Kreuzberg oder online via Zoom möglich.

Am Freitag, 16. Mai 2025 präsentieren wir von 11:00 bis 12:30 Uhr unsere entwickelten Methoden (OER) und empirisch fundierten Handlungsempfehlungen für die Bildungsarbeit im Bereich der politischen Medienbildung, die im Laufe der letzten 12 Monate in Zusammenarbeit mit Dr. Michaela Kramer, Dr. Franziska Bellinger (@fraenzebellinger) und weiteren Mitwirkenden der Universität zu Köln entwickelt wurden.

Anmeldelink in der Bio.

Weitere Infos zum Projekt: antiantifeminism.org

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🎮 Wie kann man mit Minecraft & Mario Kart über 🎮 Wie kann man mit Minecraft & Mario Kart über Daten, Macht & Mitbestimmung sprechen?

In unserem neuen Blogartikel zeigt das Meko von Medialepfade, wie Games junge Menschen so fesseln, dass man sie manchmal kaum von den Bildschirmen bekommt – und sie dabei ganz nebenbei medienkompetent, kritisch & kreativ werden. Vorgestellt werden drei Methoden, die zeigen, was alles möglich ist. Nachmachen, weiterentwickeln und Ideen teilen ausdrücklich erwünscht!

👉 Jetzt lesen unter medialepfade.org/aktuelles [ oder Link in Bio]
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Wir feiern die Veröffentlichung unserer Projekter Wir feiern die Veröffentlichung unserer Projektergebnisse und den Abschluss unseres Projekts „Unlearning Anti-Feminism on TikTok“!

📅 Am 16. Mai 2025 präsentieren wir von 11:00 bis 12:30 Uhr unsere entwickelten Methoden (OER) und empirisch fundierten Handlungsempfehlungen für die Bildungsarbeit im Bereich der politischen Medienbildung, die im Laufe der letzten 12 Monate in Zusammenarbeit mit Dr. Michaela Kramer, Dr. Franziska Bellinger (@fraenzebellinger) und weiteren Mitwirkenden der Universität zu Köln entwickelt wurden.

Hybrides Event: Eine Teilnahme ist entweder vor Ort in Berlin-Kreuzberg oder online via Zoom möglich.

Anmeldung für alle Interessierten über den Link in unserer Bio.

Weitere Infos auch auf unserer Website: antiantifeminism.org

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Außerdem: Unser schwungvolles Logo und das Projektdesign verdanken wir @malinlivliv :)
🚀 Folge 1 ist da! Im MP-Maschinenraum nehmen wi 🚀 Folge 1 ist da!
Im MP-Maschinenraum nehmen wir euch mit in unseren Beratungsprozess im Rahmen des #techlabsoziokultur – und verraten, was wir dabei wirklich gelernt haben.
Zwischen blinkenden Knöpfen, Zielgruppen-Realitäten und einem Beratungsprozess, der uns gezwungen hat, ein paar Darlings zu killen.

Mit dabei: unser Projekt data:viz:lab, der ButtonBuddy, eine KI-Maschine – und natürlich eine Checkliste mit Learnings, die auch euch bei der Projektentwicklung helfen können.

🎧 Jetzt reinhören und die Checkliste sichern – unter medialepfade.org/aktuelles (oder Link in Bio)
Danke an @fonds_soziokultur für diese Reise durch Raum, Daten & Beteiligung.

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🔥 Komplex & klickbar – mit TikToks und Reels 🔥 Komplex & klickbar – mit TikToks und Reels durch schwere Themen navigieren

Der zweite Creator.Salon 2025 mit einem Input von Marketing- und Fundraising-Expertin Ilona Diefenbach (Sea-Watch, Kein Bock auf Nazis, Reporter ohne Grenzen u. v. m.)

📅 Wann? Mittwoch, 9. April
🕒 Uhrzeit? 15:00–17:00 Uhr (optional bis 16:30 Uhr)
💻 Wo? Online (kostenfrei)

🍿 30-minütiger Input zu diesen Fragen:
▪️ Wie greift politischer Videocontent Trends auf, um Sichtbarkeit zu schaffen?
▪️ Wie werden Erklärvideos durch Humor zugänglicher?
▪️ Wann kann gezielte Provokation wirken?
▪️ Wie kann durchdachte Social-Media-Kommunikation Menschen zum Handeln bewegen?

💬 Im Anschluss:
▪️ Diskussion
▪️ TikTokTagesschau
▪️ Offener Beratungsslot (eigene Fragen & Videoprojekte willkommen!)

📩 Du willst eigenen Content zeigen? Dann schreib uns vorab an tiktokslam@medialepfade.org – spontane Beiträge sind ebenfalls möglich.

🔗 Anmeldung kostenfrei über den Link in der Bio

💡 Die Creator.Salons im Projekt „TikTokSlam – Strategien gegen Radikalisierung und Desinformation“ zeigen, wie demokratische Akteur*innen Kurzvideos wie TikToks, Reels & Shorts sinnvoll für politische Bildungsarbeit nutzen können.

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🛑 „Wir schließen cis-Jungs aus!“ – Wait, 🛑 „Wir schließen cis-Jungs aus!“ – Wait, what?!
Warum wir das sagen – und was dahinter steckt – erklären wir in unserem neuen Blogartikel.
🚀 5 gute Gründe, warum exklusive Räume manchmal notwendig sind, um echte Teilhabe zu ermöglichen.

Jetzt lesen auf: 
🔗 medialepfade.org/aktuelles
[oder Link in Bio]

👉 Wie denkst du darüber?
Lass uns in den Kommentaren wissen, was du über exklusive Räume in der Bildungsarbeit denkst.

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🗳️ Wahlurne trifft TikTok? Genau das haben wi 🗳️ Wahlurne trifft TikTok? Genau das haben wir diskutiert – beim Creator.Salon mit Marcus Bösch 

Der Bundestagswahlkampf 2025 hatte TikTok-Vibes wie nie zuvor. Beim ersten Creator.Salon des Jahres haben wir mit Marcus Bösch tief in die digitalen Wahlkampfstrategien der Parteien geschaut.

Was lief auf den Kurzvideoplattformen – und was bedeutet das für Demokratie, Öffentlichkeit und Creator? Unser Rückblick ist jetzt online 👉 Link in Bio oder unter medialepfade.org/aktuelles

📅 Save the Date: Der nächste Creator.Salon findet am 9.4. statt. Anmeldung bald via tiktokslam.berlin!

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Ostdeutschland - Brandenburg - Demokratiekrise? 🧐 

In den letzten Jahren sind ostdeutsche Regionen – besonders Brandenburg – immer wieder durch hohe Wahlergebnisse für antidemokratische Parteien aufgefallen. Doch wo liegt das eigentliche Problem? Und welche Rolle spielt Medienpädagogik dabei? Funktioniert diese im ländlichen Raum irgendwie anders?

Mit Anti Anti sind wir vor Ort, um Medienkompetenz zu stärken und Desinformation entgegenzuwirken. Was wir dabei bisher gelernt haben erfahrt ihr im Blogartikel! 👇

🔗 medialepfade.org/aktuelles

Das Projekt AntiAnti Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und unterstützt durch die Medienanstalt Berlin Brandenburg.

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... denn jeder Tag ist #feministischerkampftag Wi ... denn jeder Tag ist #feministischerkampftag

Wir waren zu Gast auf dem roten Sofa der @gmk_net! Dort hat @katrinhunemorder über Antifeminismus auf TikTok und Strategien der neuen Rechten gesprochen. 

👉 mehr zum Thema und unser Projekt UlAT / Unlearning Antifemnism on TikTok findet ihr unter medialepfade.org/projekte/ulat

📺 Die Interviewreihe „Auf dem Roten Sofa“ präsentieren der Bundesverband Bürgermedien e.V. (BVBM) und die @gmk_net anlässlich des #saferinternetday #sid25

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🚀 Wir suchen Verstärkung! 🚀 📢Bei medial 🚀 Wir suchen Verstärkung! 🚀

📢Bei medialepfade sind 3 spannende Stellen zu besetzen:

📌 Redakteur*in für digitale Wissenschaftskommunikation & Social Media (90%)

📌 2 Bildungsreferent*innen (60%) – Workshops gegen Online-Radikalisierung

Bewirb dich jetzt & gestalte digitale Bildung mit uns! Alle Infos hier:

👉 medialepfade.org/jobs

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7 Jahre AntiAnti – Was haben wir gelernt? Seit 7 Jahre AntiAnti – Was haben wir gelernt?

Seit 2018 stärkt AntiAnti junge Menschen im Umgang mit Desinformation und digitaler Radikalisierung. In unserem neuen Blogbeitrag teilen wir, welche Methoden sich bewährt haben, welche Herausforderungen gewachsen sind und wie wir politische Medienbildung auf TikTok & Co. weiterdenken.

🆕 Jetzt lesen: Ein Blick auf 7 Jahre Erfahrung 👉 Auf medialepfade.org/aktuelles oder Link in Bio #Medienbildung #Desinformation #TikTok #antianti #mehrdemokratieaufdieplattformen
🔥 Wahlkampf auf TikTok, Insta & Co. – Was ble 🔥 Wahlkampf auf TikTok, Insta & Co. – Was bleibt nach #BTW25?

Der erste Creator.Salon 2025 mit dem TikTok-Experten Marcus Bösch bietet Analysen des digitalen Wahlkampfs und seiner Strategien.

📅 Wann? Mittwoch, 12. März
🕒 Uhrzeit? 15:00 - 17:00 Uhr (Optional bis 16:30 Uhr)
💻 Wo? Online (kostenfrei)

🍿 Inhalte:
▪️ Welche Social-Media-Strategien haben Parteien genutzt?
▪️ Wer hat welche Zielgruppen erreicht?
▪️ Welche Narrative wurden aufgegriffen – auch von NGOs?
▪️ Welche Innovationen, Memes und TikTok-Trends sind dabei entstanden?
▪️ Wo wurden typische rechte Online-Taktiken von anderen Akteur*innen übernommen oder imitiert, und welche Auswirkungen kann das haben?

▪️Vortrag von Marcus Bösch (ca. 45 Minuten) mit konkreten Videobeispielen
▪️Q&A und Diskussion im Anschluss

▪️Nach 1,5 Stunden: Möglichkeit, Fragen zu anderen Themen und eigene Videoprojekte einzubringen, Feedback einzuholen und sich gegenseitig zu beraten

📩 Bei Interesse, eigene Videoinhalte zu zeigen, gerne vorab an tiktokslam@medialepfade.org schreiben – aber auch spontane Beiträge sind möglich.

🔗 Kostenfreie Anmeldung über den Link in der Bio

💡 Kurzvideos boomen und verändern Bildungsansätze. Die Creator.Salons im Projekt „TikTokSlam - Strategien gegen Radikalisierung und Desinformation“ beschäftigen sich damit, wie demokratische Akteur*innen TikToks, Reels oder Shorts für die eigene Bildungsarbeit nutzen können.

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📢 We listen (and we don’t judge) – Warum 20 📢 We listen (and we don’t judge) – Warum 2025 dem Podcast gehört! 🎧

Podcasts gibt es seit über 20 Jahren – doch gerade jetzt bieten sie neue Chancen für die politische Medienbildung. Sie schaffen Räume, in denen junge Menschen erzählen können, ohne sofort bewertet zu werden. Sie machen Perspektiven hörbar, die sonst selten Gehör finden – und sie sind einfacher zu produzieren als je zuvor.

👉 Wie das funktioniert und was du für deinen eigenen Podcast-Workshop brauchst?
Das erfährst du in unserem neuen Blogbeitrag – inkl. praktische Werkzeugkoffer für die Praxis! 🛠️🎙️

🔗 Jetzt lesen unter medialepfade.org/aktuelles 
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🎥📸 Inside Out – Was ihr seht, ist was wir 🎥📸 Inside Out – Was ihr seht, ist was wir träumen

So sehen wir die Welt! Jugendliche aus Neu-Hohenschönhausen haben mit Fotos, Videoinstallationen & handwerklicher Arbeit ihre Perspektiven kreativ umgesetzt. 

Wie das aussehen kann, lest ihr in unserem Blog 👇

📖 medialepfade.org/aktuelles

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🎧Neue Folgen!🎧 pod:kiez geht weiter! Nach d 🎧Neue Folgen!🎧

pod:kiez geht weiter! Nach den Geschichten der Gastarbeiter*innen in Spandau rücken jetzt die Vertragsarbeiter*innen aus Hohenschönhausen in den Mittelpunkt.

In Zusammenarbeit mit Jugendlichen aus Jugendfreizeiteinrichtungen sind Podcast-Folgen entstanden, die die Stimmen von Zeitzeug*innen hörbar machen – ein Stück Geschichte, das in offiziellen Erzählungen oft fehlt.

🎧 Jetzt anhören & Geschichte neu entdecken! 👉 medialepfade.org unter "Aktuelles" [Link in Bio]
🚀 Jugend hackt goes Sömmerda – aber warum ei 🚀 Jugend hackt goes Sömmerda – aber warum eigentlich? 🤔

In unserem neuen Blogbeitrag erzählen wir, warum wir mit Jugend hackt in den Landkreis ziehen, was uns dort erwartet und warum das ein richtig guter Plan ist! 💡🔥

Jetzt reinschauen 👉 https://medialepfade.org/2025/01/jugend-hackt-goes-soemmerda-but-why/

oder auf unserer Website unter "Aktuelles" > Link in Bio

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Neues Jahr, neues Projekt! Wir bringen mit @spaw Neues Jahr, neues Projekt! 

Wir bringen mit @spawnpoint.institut Jugend hackt-Angebote für Mädchen, inter, nicht-binäre, trans- und agender Menschen in den ländlichen Raum Thüringens 🤩🌟😍

Jugend hackt to Go (Jh2Go) erarbeitet Themen und Methoden rund um Coding, Making und Gaming für Schulen. Dabei ist es unser Ziel, Schutz- und Experimentierräume speziell für MINTA aufzubauen🔥

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Zum Jahresabschluss 2024 haben wir ordentlich in u Zum Jahresabschluss 2024 haben wir ordentlich in unserem Kreuzberger Büro ausgemistet 🧹Auf was für kuriose Gegenstände wir dabei gestoßen sind, seht ihr im Video. Frohes Neues!
Das Jahr neigt sich dem Ende zu – Zeit für uns Das Jahr neigt sich dem Ende zu – Zeit für uns bei mediale pfade, auf die vergangenen Monate zurückzublicken. Es war ein Jahr voller wichtiger Projekte, intensiver Debatten und neuer Herausforderungen. Gemeinsam mit euch, unseren Partner*innen und Freund*innen, haben wir wichtige Themen der politischen Medienbildung bearbeitet und neue Impulse gesetzt. Den ganzen Jahresrückblick könnt ihr auf unserer Homepage medialepfade.org unter Aktuelles oder folgendem Link lesen: https://medialepfade.org/2024/12/2024-finish-it-off/  #jahresrückblick #medienbildung #politisch #tiktok #ki
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